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   BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 227/85   

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https://dejure.org/1987,1917
BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 227/85 (https://dejure.org/1987,1917)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1987 - IVa ZR 227/85 (https://dejure.org/1987,1917)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1987 - IVa ZR 227/85 (https://dejure.org/1987,1917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Leistungsfreiheit eines Versichers - Obliegenheit des ehemaligen und des neuen Eigentümers, den Eigentümerwechsel unverzüglich schriftlich anzuzeigen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebäudeversicherung; Schriftformerfordernis für die Veräußerungsanzeige; Kündigungsrecht des Versicherers wegen unterlassener Veräußerungsanzeige

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB § 13; VVG § 71 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB § 13; VVG § 71 Abs. 1 Satz 2
    Rechtsnatur des Schriftformerfordernisses für eine Veräußerungsanzeige; Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Veräußerung des versicherten Gegenstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1430
  • MDR 1987, 1007
  • VersR 1987, 705
  • BB 1987, 1769
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 194/85

    Rechtsfolgen eines Verstoßes des Versicherungsnehmers gegen die Obliegenheit zur

    Auszug aus BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 227/85
    Er hat in seinem Urteil vom 11. Februar 1987 - IVa ZR 194/85 - VersR 1987, 477 und zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, ausgeführt, daß ein Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die gesetzliche Obliegenheit zur unverzüglichen Anzeige der Veräußerung des versicherten Gegenstandes nach § 71 Abs. 1 Satz 1 VVG nur dann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, wenn diese Rechtsfolge nicht außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes steht.
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 249/06

    Aufhebung des Berufungsurteils mangels Beachtung des rechtlichen Gehörs mangels

    Es hat zwar im Ansatz zutreffend erkannt, dass wegen der Schärfe der Sanktion des § 71 Abs. 1 VVG die Leistungsfreiheit des Versicherers auch zur Voraussetzung hat, dass sie bei Abwägung der Parteiinteressen nicht außer Verhältnis zur Schwere der Obliegenheitsverletzung steht (vgl. dazu BGHZ 100, 60, 64 ff.; BGH, Urteil vom 20. Mai 1987 - IVa ZR 227/85 - VersR 1987, 705; OLG Hamm VersR 1992, 1466-1468).
  • OLG Celle, 17.10.2007 - 9 U 67/07

    Leistungsfreiheit eines Versicherers bei Verstoß gegen Anzeigeobliegenheiten;

    b) Auch die weitere (ungeschriebene) Voraussetzung für eine Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 71 Abs. 1 Satz 2 VVG, dass nämlich ein Verstoß gegen die Anzeigeobliegenheit nur dann zur Leistungsfreiheit führt, wenn diese Rechtsfolge nicht außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes steht (Einschränkung der Rechtsprechung, vgl. BGHZ 100, 60, 66. VersR 1987, 705, 706), ist gegeben.
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